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Enteignung | Entschädigung eines Pächters für Erwerbsverlust
Bei der Enteignung eines verpachteten und in den landwirtschaftlichen Betrieb des Pächters eingegliederten Grundstücks kann die (Substanz-)Entschädigung des Pächters einen Ausgleich für den – an dem entgangenen „Deckungsbeitrag„ ausgerichteten – Erwerbsverlust umfassen. Der Umfang der Rechtsposition, die im Falle der Enteignung eines Pachtgrundstücks vom Pächter (hier: Betreiber einer Spargelanlage) eingenommen wird, richtet sich nach der bürgerlich-rechtlichen Vertragslage; es kommt darauf an, ob und bis zu welchem Zeitpunkt der Pächter sich ohne den Enteignungsvorgang gegen eine Kündigung des Pachtvertrags durch den Verpächter – u. U. auch mit dem Einwand des § 242 BGB – erfolgreich hätte zur Wehr setzen können ().