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Doppelbesteuerung | Steuerfreistellung eines Binnenschiffers (Art. 24, 15 DBA-Schweiz)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Vergütungen, die ein in Deutschland ansässiger AN von einem Reeder mit Geschäftsleitung in der Schweiz für seine nichtselbständige Arbeit an Bord eines Binnenschiffs erhält, sind gem. Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d i. V. mit Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz von der Besteuerung in Deutschland nur freizustellen, soweit sie für eine in der Schweiz ausgeübte Arbeit gezahlt und in der Schweiz besteuert werden. (2) Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz enthält keine Fiktion des Arbeitsorts.