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BFH 18.11.2003 VII B 277/03, NWB 4/2004 S. 21

Finanzgerichtsordnung | Rechtsweg bei Klage auf Freigabe einer Bürgschaft (§ 33 FGO)

Bringt jemand aufgrund einer mit einer Zollbehörde abgeschlossenen Vereinbarung eine Bürgschaft bei, um nach Art. 7 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) Nr. 3295/94 die Überlassung oder die Aufhebung der Zurückhaltung von Waren zu erwirken, bei denen der Verdacht besteht, dass sie ein Patent verletzen, so handelt es sich gem. bei einer Klage, mit der die Freigabe der Bürgschaft und Herausgabe der Bürgschaftsurkunde begehrt wird, nicht um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, für die der Finanzrechtsweg gegeben ist, sondern um eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit.