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NWB 3/2004 S. 19

Arbeitnehmerentsendegesetz | zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe v. im BAnz Nr. 242 v. S. 26 093 bekannt gemacht, die mit Wirkung vom in Kraft getreten ist und am außer Kraft tritt. Danach finden die Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe v. (TV-Mindestlohn) auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung, die unter seinen am gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb überwiegend Bauleistungen erbringt. Die Rechtsnormen des Tarifvertrags gelten auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im Geltungsbereich der Verordnung beschäftigen Arbeitnehmer. Der TV-Mindestlohn regelt u. a. den Tarifstundenlohn, den Bauzuschlag und den Gesamttarifstundenlohn für die L...