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Einkommensteuer | Veräußerung einer Zufallserfindung (§§ 15, 18, 22, 23 EStG)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Liegt ausnahmsweise eine sog. Zufallserfindung vor, so führt allein die Anmeldung der Erfindung zum Patent noch nicht zu einer nachhaltigen Tätigkeit. (2) Der Erlös aus der Veräußerung einer sog. Zufallserfindung ist nicht nach § 22 Nr. 2 oder 3 EStG steuerbar. (3) Dem gewillkürten BV können nur WG zugerechnet werden, die objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern. Die Zuordnung zum gewillkürten BV muss unmissverständlich in einer Weise kundgemacht werden, dass ein sachverständiger Dritter ohne weitere Erklärung des Stpfl. die Zugehörigkeit zum BV erkennen kann. Ein WG des Privatvermögens kann nicht allein dadurch BV werden, dass die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben irrtümlich stl. gelt...