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Einkommensteuer | Vererblichkeit des Verlustabzugs (§ 10d EStG)
Gemäß Beschl. v. - I ER -S- 1/03 (XI R 54/99) hält der I. Senat des BFH an seiner Auffassung fest, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gem. § 10d EStG bei seiner eigenen Veranlagung zur ESt bzw. KSt geltend machen kann (Senatsurt. v. - I R 76/99, BStBl 2002 II S. 487). Er stimmt der Divergenzanfrage des XI. Senats im Beschl. v. - XI R 54/99 (BFH/NV 2003 S. 1364) deshalb nicht zu.