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Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2005
Der Bundesrat hat am den Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2005 (InvZulG 2005) im Deutschen Bundestag eingebracht (BR-Drucks. 461/03). Der Beschluss wurde im Konsens zwischen den Ländern getroffen. Am hat auch die Bundesregierung dem Gesetzentwurf zugestimmt. Als erheblicher Unsicherheitsfaktor ist allerdings noch das Genehmigungsverfahren bei der EU-Kommission zu sehen. Im Hinblick auf eine vorausschauende Investitionsplanung hat der Gesetzentwurf gleichwohl bereits Bedeutung.
Der Gesetzentwurf sieht Investitionszulagen für Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen vor. Die Anspruchsvoraussetzungen entsprechen weitestgehend denjenigen des InvZulG 1999 für die Begünstigung von Investitionen in diesen beiden Wirtschaftszweigen. Dennoch handelt es sich um keine lückenlose Nachfolgeregelung. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Investitionen nach dem begonnen und nach dem abgeschlossen werden müssen. Da das InvZulG 1999 letztmals vor dem abgeschlossene Investitionen fördert, würde die Fristenregelung bedeuten, dass vor dem begonnene Investitionen, die erst nach dem abgeschlossen werden, aus der Förderung herausfallen. Hinsichtlich des Investitions...