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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 35/03 EFG 2004 S. 242

Gesetze: AO § 324 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1

Dinglicher Arrest

Arrestgrund

Arrestanspruch

Scheinrechnung

Scheinfirma

Arrestanordnung vom

Leitsatz

1. Die nachhaltige Schmälerung des Betriebsvermögens durch die Einbuchung von Scheinrechnungen ist ein Arrestgrund i.S.d. § 324 Abs. 1 S. 1 AO.

2. Der Steuerpflichtige erfüllt beim Vorsteuerabzug seine Nachweispflicht normalerweise durch die Vorlage einer nach Form und Inhalt ordnungsgemäßen Rechnung. Ermittelt das Finanzamt jedoch erhebliche Umstände, die darauf hindeuten, dass es sich bei dem Rechnungsaussteller um eine Scheinfirma oder bei der in Rechnung gestellten Leistung um eine Scheinleistung handelt, so hat der Steuerpflichtige seinerseits nachzuweisen, dass dies nicht zutrifft und die Leistungen ordnungsgemäß – wie in der Rechnung ausgewiesen – erbracht worden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 242
EFG 2004 S. 242 Nr. 4
AAAAB-14753

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