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FG München Urteil v. - 7 K 3225/02

Gesetze: FGO § 155, ZPO § 227

Verlegungsantrag „in letzter Minute”

Umsatzsteuer 2000

Leitsatz

Bei einem „in letzter Minute” gestellten Antrag auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Krankheit des Prozessbevollmächtigten ist regelmäßig die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich, aus dem sich die Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten ergibt oder in der die Erkrankung so genau geschildert und glaubhaft gemacht wird, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann.

Fundstelle(n):
LAAAB-14745

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