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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 254/02 EFG 2004 S. 275

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3

Kindergeld für volljähriges behindertes Kind

Leitsatz

  1. Ein Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind setzt u.a. voraus, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist.

  2. Bei Behinderungen, die erst nach Vollendung des 27. Lebensjahres auftreten, kommt ein Anspruch auf Zahlung von Kindergeld nicht in Betracht.

  3. Der Zeitraum bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres verlängert sich nicht um den Zeitraum des vom Kind geleisteten Wehrdienstes.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 322 Nr. 6
EFG 2004 S. 275
EFG 2004 S. 275 Nr. 4
EAAAB-14717

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