Ausgabeaufgeld aus einer Optionsanleihe nach Ablauf der Optionsfrist als steuerpflichtiger Ertrag
Leitsatz
Abweichend von der handelsrechtlichen Qualifikation des Aufgeldes aus einer verzinslichen Optionsanleihe als Kapitalzuführung
der Gesellschafter ist nach der hiervon unabhängigen steuerlichen Betrachtung der für die Dauer des Schwebezustandes zu bildende
Passivposten (Rücklage) bei Nichtausübung der Option bis zum Fristablauf ertragswirksam aufzulösen, da es für die Annahme
einer Einlage der Optionserwerber oder der begünstigten Alt-Gesellschafter an der Veranlassung der Mittelzuführung durch das
Gesellschaftsverhältnis fehlt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 263 Nr. 5 EFG 2004 S. 288 EFG 2004 S. 288 Nr. 4 GAAAB-14712
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