Ungeachtet der entgegenstehenden Regelvermutung kann eine Arztpraxis bei nachhaltigen Verlusten zur Gewinnerzielung objektiv
ungeeignet sein und mangels Umstrukturierung eine negative Totalgewinnprognose rechtfertigen, wenn nur geringfügige Umsätze
erzielt werden, selbst eine vernünftige Reduzierung der Betriebsausgaben daher nicht zu künftigen Gewinnen führen könnte und
der seinen Lebensunterhalt aus anderweitigen positiven Einkünften bestreitende Praxisinhaber seine Betriebsführung ausschließlich
von seiner Vorstellung der optimalen Patientenversorgung leiten lässt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 305 Nr. 6 EFG 2004 S. 259 EFG 2004 S. 259 Nr. 4 WAAAB-14711
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