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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 15/2001

Gesetze: FGO § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, FGO § 110 Abs. 2, FGO § 57 Nr. 3, FGO § 60 Abs. 3, FGO § 122 Abs. 1, EStG § 26 Abs. 1, EStG § 26a, EStG § 26b

Zur Zulässigkeit von Änderungsbescheiden wegen nachträglich beantragter getrennter Veranlagung

Leitsatz

  1. Rechtskräftige Urteile binden die Beteiligten, soweit über den Streitgegenstand (hier: Wahl der getrennten Veranlagung statt einer Zusammenveranlagung) entschieden worden ist.

  2. In den Fällen der Änderung eines Einkommensteuerbescheides wegen Verlustrücktrags können die Ehegatten das Veranlagungswahlrecht grundsätzlich bis zur Unanfechtbarkeit des Änderungsbescheides erneut ausüben, und zwar unabhängig von dem durch den Verlustabzug eröffneten Korrekturspielraum.

  3. Durch die notwendige Beiladung zum Klageverfahren des einen Ehegatten ist der Ablauf der Festsetzungsverjährung für den anderen Ehegatten gehemmt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 231 Nr. 4
HAAAB-14687

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