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Grundlagen - Stand: 15.01.2019

Immobilien- und Investmentfonds

Bernd Langenkämper

Der Beitrag wird nicht mehr aktualisiert. Siehe dazu den infoCenter-Beitrag "Investmentfonds".

I. Definition

Immobilien- und Investmentfonds sind Kapitalanlagegesellschaften. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen einem geschlossenen Investmentfonds, bei dem die Anleger regelmäßig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, und offenen Investmentfonds, bei denen die Anteilseigner regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, zu unterscheiden.

Steuerlich werden die Fonds-Anleger bei einem geschlossenen Immobilienfonds den Vermietern und bei einem offenen Investmentfonds den Beziehern von Kapitaleinkünften gleichgestellt. Auch die bis 2003 nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften - KAGG - und dem Auslandsinvestmentgesetz - AuslInvestG - erforderliche Unterscheidung zwischen inländischen Fonds und ausländischen Fonds ist durch Einführung des Investmentsteuergesetzes zum entfallen. Grundsätzlich werden Investmentanleger und Direktanleger gleich behandelt (Transparenzprinzip).

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