Überlassung von Parkraum an Arbeitnehmer im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers
Leitsatz
Ob die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Parkraum an Arbeitnehmer im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse
des Arbeitgebers erfolgt oder Arbeitslohn der Arbeitnehmer ist, ist eine Einzelfallentscheidung, die anhand der Begleitumstände
wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freier oder nur gebundener Verfügbarkeit, Freiwilligkeit
oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den betrieblichen Zweck zu beurteilen ist.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 356 EFG 2004 S. 356 Nr. 5 TAAAB-14362
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