Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Pauschalierung der Körperschaftsteuer für ausländische Einkünfte gem. § 26 Abs. 6 KStG i. V. mit § 34c Abs. 5 EStG
Das BMF nimmt mit Schr. v. - IV B 4 - S 2293 - 46/03 zur Anwendung des (BStBl 1984 I S. 252) wie folgt Stellung: Infolge der Absenkung des allgemeinen KSt-Satzes ab auf 25 v. H. durch das StSenkG v. (BGBl 2000 I S. 1433; BStBl 2000 I S. 1428) kommt der Regelung in Tz. 8 des für Körperschaften grds. keine Bedeutung mehr zu. Dies gilt jedoch wegen des mit dem Flutopfersolidaritätsgesetz vom (BGBl 2002 I S. 3651; BStBl 2002 I S. 865) eingeführten erhöhten KSt-Satzes von 26,5 v. H. nicht für den VZ 2003. Obgleich der erhöhte KSt-Satz nur für das Jahr 2003 gilt, wird das aus Vereinfachungsgründen für die KSt erst mit Wirkung ab dem VZ 2004 aufgehoben.