Veränderbare wiederkehrende Bezüge und Sofortversteuerung bei Betriebsveräußerung
Leitsatz
Die Wahl der Sofortversteuerung bei Veräußerung eines Kommanditanteils ist auch bei Vereinbarung wiederkehrender Bezüge in
Gestalt einer Gewinnbeteiligung als Kaufpreis zulässig.
Die Ermittlung des bei Zufluss zu versteuernden Zinsanteils (5,5%) erfolgt in diesem Fall durch jährliche Neubewertung der
Forderung unter Berücksichtigung des Gewinnanteils des Vorjahres. Die unveränderte Zugrundelegung des im Zeitpunkt der Veräußerung
festgestellten Kapitalwerts führt demgegenüber bei variablen Bezügen zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1030 Nr. 19 EFG 2001 S. 972 JAAAB-14267
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