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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 148/98 EFG 2001 S. 341

Gesetze: AO § 227

Erlass von Vermögensteuer 1988 - 1994 und Zinsen

Leitsatz

  1. Allein der Umstand, dass die Vermögensteuer erst festgesetzt worden ist, nachdem ein Stpfl. bereits vermögenslos geworden ist, kann einen Erlass von Vermögensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht rechtfertigen. Bestandskräftig festgesetzte Steuern können im Billigkeitsverfahren grundsätzlich nur dann sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Stpfl. nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren.

  2. Ist der notwendige Lebensunterhalt des Stpfl. unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehegatten nicht gefährdet, scheidet ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen aus.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 341
FAAAB-14264

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