Entschädigung für Mietvertragsaufhebung als verdeckte Gewinnausschüttung
Leitsatz
Eine Entschädigungszahlung der Kapitalgesellschaft für die Aufhebung eines Mietvertrages mit einem als Treugeber der beherrschenden
Gesellschafterin fungierenden Mieter ist als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln, wenn der Treugeber, nicht aber die
Kapitagesellschaft, ein erhebliches eigenes Interesse an der Vertragsaufhebung hat.
Ein eigenes Interesse der Kapitalgesellschaft kann sich nicht aus der langfristigen Festlegung der Mietzahlungen und einer
Verlängerungsoption des Mieters ergeben, da ein etwaiger dem Mieter hierduch eingeräumter Vorteil gleichfalls als verdeckte
Gewinnausschüttung zu werten wäre.
Fundstelle(n): VAAAB-14182
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.