Grunderwerbsteuer: Auseinandersetzung einer BGB-Gesellschaft - Anwendung des § 7 Abs. 2 GrEStG
Leitsatz
Die Teilung eines Grundstücks erfordert sachlich-rechtlich eine hierauf gerichtete Erklärung des Eigentümers gegenüber dem
Grundbuchamt und die Eintragung in das Grundbuch, verfahrensrechtlich einen Eintragungsantrag und eine Eintragungsbewilligung.
Erst die durch Grundbucheintragung bewirkte Teilung führt dazu, dass die Teile selbständige Grundstücke werden. Bis dorthin
liegt ein ungeteiltes Grundstück im Sinne des bürgerlichen Rechts und somit auch im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG vor.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 409 EFG 2003 S. 409 Nr. 6 TAAAB-14161
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