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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - XII 488/93

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Erststudium und Ausbildungsdienstverhältnis

Leitsatz

  1. Absolviert eine Lehrerin der Hauswirtschaft neben dieser Tätigkeit ein Vollzeitstudium und hat sie deshalb um Stundenermäßigung bei entsprechend gemindertem Gehalt nachgesucht, so handelt es sich nicht um ein Ausbildungsdienstverhältnis, da die Entlohnung für das Erteilen von Unterricht erfolgt und nicht für das Studium.

  2. Aufwendungen für ein Erststudium, das einer Lehrerin die Möglichkeit bietet, ihren Fächerkanon zu erweitern und damit die Möglichkeit eröffnet, eine andere berufliche Stellung zu erlangen, können nur als Ausbildungskosten, nicht aber als Werbungskosten abgezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
HAAAB-14126

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