Rabattfreibetrag für verbilligte Abgabe von Medikamenten durch das Krankenhaus an Krankenhausbedienstete
Leitsatz
Bei den Preisvorteilen, die Krankenhausbediensteten durch die Weitergabe der Apothekenprodukte zum Selbstkostenpreis durch
das Krankenhaus eingeräumt werden, handelt es sich um Arbeitslohn i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Es nicht erforderlich, dass der Annahme eine konkrete Dienstleistung des Arbeitnehmer zugeordnet werden kann.
Der Freibetrag nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt auch für die verbilligte Abgabe von Medikamenten durch das Krankenhaus an
Krankenhausbedienstete. Dabei genügt es, dass es sich bei den Medikamenten der Art nach um Waren handelt, wie sie regelmäßig
im Klinikbetrieb benötigt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DAAAB-14123
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