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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - IX 466/96

Gesetze: EStG § 7 Abs. 1 Satz 5, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7

Restwert einer ausschließlich beruflich genutzten Geige

Leitsatz

  1. § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist auch auf Arbeitsmittel anzuwenden. Entsprechendes gilt für § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG.

  2. Wird eine ausschließlich für berufliche Zwecke genutzte Geige gestohlen bzw. unterschlagen, so führt der dadurch eingetretene Schaden dem Grunde nach zur Berücksichtigung von Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAB-14113

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