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Thüringer FG Urteil v. - II 73/99 EFG 2004 S. 391

Gesetze: BewG § 129 Abs. 1BewG § 9 Abs. 2BewG DDR § 10 BewG DDR § 52 Abs. 1 RBewDV § 32 Abs. 1 Nr. 2 RBewDV § 33 Abs. 2 S. 1 GG Art. 3

Ermittlung des gemeinen Werts eines im Beitrittsgebiet gelegenen Geschäftsgrundstücks

Verfassungsmäßigkeit der bewertungsrechtlichen Sondervorschriften für das Beitrittsgebiet

Einheitswertbescheid auf den

Leitsatz

1. Bei der im Sachwertverfahren zu erfolgenden Schätzung des gemeinen Werts von im Beitrittsgebiet gelegenen Gewerbegrundstücken auf den ist in der Regel auf die in den gleich lautenden Ländererlassen vom (BStBl 1993 I S. 467) vorgesehene Ermittlung des gemeinen Werts von bebauten Grundstücken auf Grundlage des Bodenwerts, des Gebäudewerts und ggf. des Werts der Außenanlagen durch Wertrückrechnung der durchschnittlichen Herstellungskosten auf den zurückzugreifen. Allein die erhebliche Abweichung der tatsächlichen Herstellungskosten vom Durchschnittswert rechtfertigt nicht den Ansatz eines niedrigeren Werts. Abweichungen bei der Vergleichbarkeit ist durch den Ansatz eines abweichenden Durchschnittswerts Rechnung zu tragen (Anschluss an , BStBl II 1999, 51).

2. Die sich durch die Anwendung unterschiedlicher Bewertungsverfahren in den alten und neuen Bundesländern ergebende Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte ist für einen – trotz des gegenwärtigen Stillstandes des Gesetzgebungsverfahrens zur Rechtsangleichung – noch nicht abgelaufenen Übergangszeitraum verfassungsrechtlich unbedenklich.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 391
EFG 2004 S. 391 Nr. 6
EAAAB-14098

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