Keine Betriebsaufspaltung bei fehlenden Rechten der
vermeintlichen Besitzgesellschaft an den wesentlichen
Betriebsgrundlagen
Einkommensteuer 1994
Leitsatz
Die Annahme einer zwischen einer GbR
und einer GmbH bestehenden Betriebsaufspaltung scheitert an einer sachlichen
Verflechtung, wenn die GbR zwar zum Zweck der Vermietung und Verwaltung der als
wesentliche Betriebsgrundlagen anzusehenden Grundstücke ihrer
Gesellschafter, zweier Grundstücksgemeinschaften, gegründet wurde,
die GbR die Grundstücke jedoch nicht von den Bruchteilseigentümern
mietet und auch nicht in die zwischen den Grundstücksgemeinschaften und
der GmbH bestehenden Mietverträge eintritt.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 191 EFG 2004 S. 191 Nr. 3 QAAAB-14094
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