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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - IV 278/2002

Gesetze: AO § 370 Abs. 1, VStG § 19 Abs. 1, VStG § 19 Abs. 2 Nr. 1

Keine Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe einer Vermögensteuererklärung ohne Aufforderung durch das Finanzamt und nicht erheblichem Vermögen

Leitsatz

Das Vorliegen einer Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe einer Vermögensteurerklärung ist ernstlich zweifelhaft, wenn der Steuerpflichtige weder vom Finanzamt zur Abgabe von Vermögensteuererklärungen aufgefordert worden ist noch vorher jemals Vermögensteuererklärungen abgeben hat und sein steuerpflichtiges Vermögen um deutlich weniger als 100.000 DM die für ihn maßgebenden Freibeträge übersteigt.

Fundstelle(n):
BAAAB-14086

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