Einreichung der Steuererklärung nach Erlass eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Schätzungsbescheides gilt
nicht als Einspruch
Leitsatz
Geht nach Erlass eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Schätzungsbescheides noch innerhalb der Einspruchsfrist
beim Finanzamt die Steuererklärung ohne weitere Erläuterungen ein, ist dies nicht als Einspruch zu werten, sondern als Antrag
nach § 164 Abs. 2 Satz 2 AO auf Aufhebung oder Änderung des Schätzungsbescheides.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1358 Nr. 22 EFG 2003 S. 1751 EFG 2003 S. 1751 Nr. 24 UAAAB-14058
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