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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8565/00 EFG 2004 S. 70

Gesetze: KStG § 27 Abs.3 Satz 1, UmwStG § 2 Abs.1, KStG § 38 Abs.1

Zurechnung einer nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag beschlossenen Gewinnausschüttung für den davor liegenden Veranlagungszeitraum

Leitsatz

Eine nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag beschlossene Gewinnausschüttung für den davor liegenden Veranlagungszeitraum ist steuerlich bei der übernehmenden Körperschaft zu erfassen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 891 Nr. 15
EFG 2004 S. 70
EFG 2004 S. 70 Nr. 1
QAAAB-14055

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