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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 5055/02 EFG 2003 S. 1758

Gesetze: InsO § 95 Abs. 1, AO § 251 Abs. 2 Satz 1

Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Leitsatz

Eine Aufrechnung nach § 95 Abs. 1 InsO ist auch denn zulässig, wenn die Aufrechnungslage erst während des Insolvenzverfahrens eintritt, sofern die aufzurechnende Forderung bereits vor Verfahrenseröffnung begründet, aber noch nicht fällig oder gleichartig bzw. aufschiebend bedingt waren, es sei denn die Forderung gegen die aufgerechnet werden soll, wird später als die aufzurechnende Forderung unbedingt oder fällig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1758
EFG 2003 S. 1758 Nr. 24
LAAAB-14048

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