Haftung für Kapitalertragsteuer, Ergänzung von Ermessenserwägungen
Leitsatz
Ein Geschäftsführer handelt grob fahrlässig, wenn er bei einer angespannten finanziellen Lage der GmbH eine Gewinnauszahlung
vornimmt, ohne im Zeitpunkt der Auszahlung sicherzustellen, dass ausreichende Mittel für die Abführung der KESt zur Verfügung
stehen.
Der Beklagte hat sein Auswahlermessen fehlerhaft ausgenutzt, wenn er verkennt, dass neben der Haftung der Geschäftsführer
die Gesellschafter und insbesondere auch die geschäftsführenden Gesellschafter nach § 44 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 EStG in Anspruch
genommen werden können.
Ergänzung von Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 109 Nr. 2 EFG 2004 S. 74 EFG 2004 S. 74 Nr. 2 DAAAB-14042
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