Ausfuhr von Branntwein aus dem Verbrauchsteuergebiet der Europäischen Gemeinschaft und Steuerhinterziehung
Leitsatz
Kein Verkehr (Branntweintransport) unter Steueraussetzung mit anderen Mitgliedstaaten gemäß § 141 BranntwMonG, wenn Steueraussetzungsverfahren
zur Ausfuhr des Branntweins aus dem Verbrauchsteuergebiet der Europäischen Gemeinschaft gemäß § 142 Abs. 1 und 2 BranntwMonG
eröffnet wird.Werden zur geplanten Tat der Steuerhinterziehung Branntweinlieferungen unter Angabe eines angeblichen (russischen)
Käufers bestellt und bezahlt, so ist der Lieferant branntweinsteuerpflichtig.
Fundstelle(n): PAAAB-14025
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.