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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 4003/02

Gesetze: EG-VO Nr. 834/95 KN 9021

Zolltarifliche Einordnung von Ellenbogenspangen/-bandagen

Leitsatz

Ellenbogenspangen und Ellenbogenbandagen deren heilende Wirkung auf den Körper nicht aus der Elastizität des Gewebes, sondern durch die richtige Position der eingearbeiteten Pelotte und die richtig dosierte Spannung des Zuggurtes erfolgt, sind in die Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur einzuordnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
JAAAB-14001

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