Entfernungspauschale und Sammelbeförderung bei Einsatzwechseltätigkeit
Leitsatz
Übt ein Stpfl. als Bauhandwerker auf wechselnden Baustellen eine Einsatzwechseltätigkeit aus, kann er die Entfernungspauschale
des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in Anspruch nehmen.
Für die Inanspruchnahme der Entfernungspauschale im Falle der Einsatzwechseltätigkeit kommt es auf die Entfernung zwischen
der Wohnung und der jeweiligen Einsatzstelle nicht an.
Da die Entfernungspauschale verkehrsmittelunabhängig ist, kann sie auch für mit Sammeltransporten zurückgelegte Strecken
beansprucht werden. Das gilt selbst dann, wenn durch den Sammeltransport keine Aufwendungen entstanden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 70 Nr. 2 EFG 2004 S. 94 EFG 2004 S. 94 Nr. 2 JAAAB-13992
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