Abzug einer durch die Europäischen Gemeinschaften
festgesetzten Geldbuße
Körperschaftsteuer 1996 und
1998
Gewerbesteuermessbetrag 1996 und 1998
Leitsatz
Aufwendungen für eine
kartellrechtliche Geldbuße können nicht entgegen dem Abzugsverbot
des
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8
EStG als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn im
summarischen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nicht von der
Abschöpfung des mit dem Wettbewerbsverstoß zusammenhängenden
Mehrerlöses ausgegangen werden kann, weil die Festsetzung einer
europäischen Geldbuße grundsätzlich ohne Bezug zu erzielten
Gewinnen erfolgt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 212 EFG 2004 S. 212 Nr. 3 UAAAB-13984
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