Häusliches Arbeitszimmer ist nicht der Mittelpunkt der
gesamten betrieblichen Betätigung bei einem externen Betrieb
Arbeitszimmer eines Tankstelleninhabers
Einkommensteuer
1998
Leitsatz
1. Zu der im Rahmen der Entscheidung
über den unbegrenzten Abzug der Aufwendungen für ein häusliches
Arbeitszimmer nach
§ 4 Abs. 5 Satz 1
Nr. 6b EStG zu betrachtenden gesamten betrieblichen
Betätigung rechnet auch der in einem festen, außerhalb des
Arbeitszimmers befindlichen Gebäude untergebrachte eigentliche Betrieb.
2. Bei einem Tankstelleninhaber
bildet die Tankstelle und nicht sein häusliches Arbeitszimmer den
Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen Betätigung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 241 Nr. 5 EFG 2004 S. 178 EFG 2004 S. 178 Nr. 3 ZAAAB-13978
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