Einkommensteuerliche Behandlung von Zuschüssen einer Aktiengesellschaft zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Vorstandsmitglieds
Leitsatz
Die Zuschüsse einer Aktiengesellschaft zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Vorstandsmitglieds sind Einnahmen aus nichtselbstständiger
Arbeit i.S.d. § 19 EStG. Der Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist nicht zu kürzen.
Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, regelmäßig keine Beschäftigten
i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV, da das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft den Betriebsablauf des Unternehmens selbst bestimmt
und sich grds. nicht anders als ein Unternehmer in seinem Betrieb verhält.
Eine auf vertraglicher begründete Verpflichtung der Aktiengesellschaft, an das Vorstandsmitglied Beiträge zur Krankenversicherung
zu leisten, fällt nicht unter § 3 Nr. 62 EStG.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 184 EFG 2004 S. 184 Nr. 3 OAAAB-13960
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