Erstattungsanspruch bei zusammenveranlagten Ehegatten
Leitsatz
1) Auch bei zusammenveranlagten Ehegatten steht der Erstattungsanspruch, der sich nach der Steuerfestsetzung und Abrechnung
mit den Vorauszahlungen und/oder Lohnsteuerabzugsbeträgen ergibt, demjenigen Ehegatten zu, der die zu erstattende Steuer an
das FA bezahlt hat bzw. auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist.
2) Für die Zuordnung des Erstattungsanspruchs ist unerheblich, in der Person welches Ehegatten der Steuerermäßigungstatbestand
verwirklicht worden ist, der im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu der Steuererstattung geführt hat.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 234 EFG 2004 S. 234 Nr. 4 HAAAB-13958
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