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FG Köln Urteil v. - 14 K 988/02

Gesetze: BewG § 72 Abs 1, BewG § 72 Abs 1 S 2, EigZulG § 3

Fördermittel:

Beginn des Förderzeitraums bei der Eigenheimzulage erst nach Verlegung des Fußbodens

Leitsatz

1) Die Anschaffung einer Wohnung i.S.d. § 3 EigZulG ist erst anzunehmen, wenn die Wohnung zur Nutzung durch den Erwerber betriebsbereit ist.

2) Befindet sich bei Übergabe der Wohnung nur Estrich auf dem Fußboden, so beginnt der Förderzeitraum erst nach Abschluss der Verlegung des (Laminat-)Fußbodens, wenn während der Verlegung die Führung eines selbständigen Haushalts nicht möglich ist und mit den Arbeiten unverzüglich begonnen wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAB-13955

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