Berechnung der Wesentlichkeit einer Beteiligung an einer GmbH
Leitsatz
Die Wesentlichkeit einer Beteiligung i.S.d. § 17 Abs. 1 EStG ist bei einer GmbH grds. aus den Geschäftsanteilen zu berechnen.
Abweichende Regelungen über das Stimmrecht und/oder über die Verteilung des Gewinns und/oder Liquidationserlöses beeinflussen
die Höhe einer Beteiligung nicht.
Der Begriff der wesentlichen Beteiligung ist allein kapitalmäßig zu bestimmten. Nach § 5 Abs. 1 GmbHG ist Kapital das Stammkapital
der Gesellschaft, das mit einem festen Betrag in der Satzung auszuweisen ist. Dass § 17 Abs. 1 EStG typisierend an die Höhe
der nominellen Beteiligung am Stammkapital anknüpft, ist sachgerecht.
Genussscheine sind nur dann Anteile an einer KapG i.S.d. § 17 EStG, wenn mit ihnen das Recht am Gewinn und am Liquidationserlös
verbunden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 75 Nr. 2 EFG 2004 S. 192 EFG 2004 S. 192 Nr. 3 PAAAB-13951
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