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FG Köln Urteil v. - 6 K 7065/00 EFG 2004 S. 246

Gesetze: EStG § 4 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 4

Betriebsausgaben:

Häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz

Steht einem Zahnarzt für seine Kerntätigkeit eine Praxis als Arbeitsplatz zur Verfügung, schließt dies im Streitfall die Abzugsfähigkeit der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer aus. Das der Steuerpflichtige Arbeitsunterlagen aus Platzmangel und Gründen der Geheimhaltung zu Hause aufbewahrt und diese von der Praxis und zurück transportieren muss, erscheint nicht unzumutbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 246
EFG 2004 S. 246 Nr. 4
LAAAB-13935

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