1. Ein Sonderausgabenabzug von Leistungen, die bei Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt werden,
ist nur möglich, wenn der Übernehmer die Leistungen aus dem Übergebenen erwirtschaften kann.
2. Bei Bestehen eines Vorbehaltsnießbrauches an einem Einfamilienhaus scheidet ein Sonderausgabenabzug von Aufwendungen als
dauernde Last aus, da der Übernehmer aufgrund des Nießbrauchs nicht in der Lage ist, Erträge aus dem Grundstück zu erzielen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1686 EFG 2003 S. 1686 Nr. 23 BAAAB-13934
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