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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 1752/00

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Spanischgrundkurs auf Mallorca als Kosten der Lebensführung

Leitsatz

1. Die Kosten für einen Grundkurs zum Erlernen einer gängigen Fremdsprache sind regelmäßig nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung.

2. Bei einem Spanischgrundkurs auf Mallorca, der sich wöchentlich auf 30 Stunden an den Werktagen beschränkt, verbleibt dem Steuerpflichtigen genügend Zeit zur Verfolgung privater Interessen, so dass die Aufwendungen auch bei beruflicher Veranlassung nicht als Werbungskosten zu qualifizieren sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAB-13928

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