Zuordnung der auf eigene
Rechnung betriebenen Börsentermingeschäfte zum betrieblichen
Bereich
Leitsatz
Bei einem Stpfl., der auch Börsentermingeschäfte auf fremde
Rechnung tätigt, sind auf eigene Rechnung abgeschlossene Geschäfte
dem betrieblichen Bereich zuzuordnen, wenn er sämtliche
Börsentermingeschäfte über eine eigene Büroorganisation
abwickelt, über jahrelange Branchenerfahrung verfügt, die
Geschäfte objektiv geeignet sind, das Betriebskapital zu stärken, und
subjektiv die Widmung zur betrieblichen Sphäre durch eine zeitnahe
betriebliche Verbuchung bereits im Rahmen der laufenden Buchführung
dokumentiert wird.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 481 Nr. 7 INF 2004 S. 163 Nr. 5 KÖSDI 2004 S. 14166 Nr. 5 MAAAB-13644
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