Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren als Erwerbsvorgang
Leitsatz
Ändert sich bei einer Personengesellschaft innerhalb von 5 Jahren der Gesellschafterbestand vollständig oder wesentlich, so
liegt ein Erwerbsvorgang i.S.v. § 1 Abs. 2 a Satz 1 GrEStG 1997 vor. Davon ist i.d.R. auszugehen, wenn bei wirtschaftlicher
Betrachtung eine Übertragung des Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft vorliegt.
Das ist zu bejahen, wenn 95 v. H. der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen (§ 1 Abs. 2 a Satz 3
GrEStG).
Werden lediglich 94 v. H. der Anteile übertragen, tritt eine wesentliche Änderung nach § 1 Abs. 2 a Satz 3 GrEStG nicht ein.
Ist eine GmbH an einer GbR beteiligt und ändert sich die Gesellschafterstruktur der GmbH, so reicht das aufgrund der eigenen
Rechtspersönlichkeit der GmbH für eine wesentliche Änderung des Gesellschafterbestandes der GbR nicht aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 263 Nr. 5 RAAAB-13557
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