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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 5 V 640/99

Gesetze: MgVO § 7a Abs. 2

Die Zustimmung des Verpächters zur Veräußerung der Milchquote durch den Pächter ist umsatzsteuerpflichtig

Leitsatz

  1. Die Zustimmung des Verpächters zur Veräußerung der Milchquote durch den Pächter stellt einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch dar.

  2. Der Übergang der Milchquote nach § 7a Abs. 2 der 27. VO zur Änderung der MgVO auf den Pächter mit der Verpachtung stellt keinen Vollrechtserwerb durch den Pächter dar, weil die Milchquote nach Ablauf des Pachtverhältnisses wieder an den Verpächter zurückfällt.

  3. Stimmt der Verpächter der Veräußerung der Milchquote gegen Zahlung eines Entgeltes zu, kommt eine steuerfreie Entschädigungsleistung nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
KAAAB-13542

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