Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 5 V 640/99
Gesetze: MgVO § 7a Abs. 2
Die Zustimmung des Verpächters zur Veräußerung der Milchquote durch den Pächter ist umsatzsteuerpflichtig
Leitsatz
Die Zustimmung des Verpächters zur Veräußerung der Milchquote durch den Pächter stellt einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch
dar.
Der Übergang der Milchquote nach § 7a Abs. 2 der 27. VO zur Änderung der MgVO auf den Pächter mit der Verpachtung stellt keinen
Vollrechtserwerb durch den Pächter dar, weil die Milchquote nach Ablauf des Pachtverhältnisses wieder an den Verpächter zurückfällt.
Stimmt der Verpächter der Veräußerung der Milchquote gegen Zahlung eines Entgeltes zu, kommt eine steuerfreie Entschädigungsleistung
nicht in Betracht.
Fundstelle(n): KAAAB-13542
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.