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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 330/98

Gesetze: AO § 37 Abs. 2, AO § 47, EStG § 36 Abs. 4 Satz 3

Verlustgefahr bei Giroüberweisung; Anwendungsbereich des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG

Leitsatz

  1. Ein Steuererstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO erlischt gem. § 47 AO bei Zahlung durch Giroüberweisung, wenn der Gläubiger die Verfügungsgewalt über den Betrag durch Gutschrift des überwiesenen Betrages auf seinem Konto erlangt.

  2. Der Stpfl. erhält keine Verfügungsgewalt, wenn der Betrag nicht auf einen ihm gehörenden Konto, sondern einem Konto des Ehepartners gutgeschrieben wird.

  3. Bei Überweisung auf ein dem Gläubiger nicht gehörendes Konto tritt keine Erfüllungswirkung gegenüber dem Gläubiger ein.

  4. § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG findet keine Anwendung bei der Erfüllung von Erstattungsansprüchen i.S.v. § 37 Abs. 2 AO, die sich aus Aufteilungsbescheiden nach § 279 AO oder aufgrund eines Antrags auf Aufteilung einer Gesamtschuld nach § 268 ff. AO ergeben. Die Vorschrift ist vielmehr nur im Erhebungsverfahren beim Ausgleich des Abrechnungsüberschusses anwendbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 945 Nr. 17
YAAAB-13520

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