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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 75/00

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3

Steuerbarkeit von Eigenprovisionen

Leitsatz

Leistung i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Unterlassen und Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und um des Entgelts Willen erbracht wird. Davon ausgenommen sind reine Vermögensumschichtungen. Auch sog. Eigenprovisionen kommen als Leistungen i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG in Betracht.

Fundstelle(n):
GAAAB-13500

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