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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 309/94

Gesetze: BewG § 121 Abs. 2 Nr. 3, BewG § 103 Abs. 1

Abgrenzung des inländischen Betriebsvermögens vom Vermögen der belgischen Zentrale; zum Diskriminierungsverbot zur Niederlassung von Gesellschaftern innerhalb der Europäischen Union

Leitsatz

  1. Für die Frage des wirtschaftlichen Zusammenhanges zwischen inländischer Betriebsstätte und Schulden ist die sogenannte direkte Methode als Kriterium maßgebend.

  2. Als Schulden i.S.d. § 103 Abs. 1 BewG sind nur die von der inländischen Betriebsstätte für ihre eigenen Bedürfnisse selbst aufgenommenen Fremdmittel nebst denen vom Stammhaus für die Betriebsstätte aufgenommenen und an diese weitergegebenen Darlehen abzuziehen.

Fundstelle(n):
NAAAB-13499

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