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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 14 V 453/99

Gesetze: AO § 110

Nachweis des Postausgangs durch computergeführtes Postausgangsbuch

Leitsatz

  1. Die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Absendung eines Einspruchs beweist nicht dessen rechtzeitigen Zugang, wenn er vom Finanzamt bestritten wird.

  2. Hat der Stpfl. das zu befördernde Schriftstück rechtzeitig zur Post gegeben, kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 110 AO in Betracht.

  3. Ein mittels PC erstelltes Postausgangsbuch kann die Aufgabe zur Post nicht glaubhaft machen. Denn es ist dann nicht geeignet, die Aufgabe zur Post glaubhaft zu machen, wenn es zu jeder Zeit abgeändert und neu ausgedruckt werden kann, ohne dass diese Abänderung auffallen würde.

Fundstelle(n):
GAAAB-13484

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