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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 503/95

Gesetze: AO § 233a Abs. 2

Karenzzeit zur Verzinsung von Steuererstattungsansprüchen grds. 15 Monate; bei überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Einkünften 21 Monate

Leitsatz

  1. Der Zinslauf für Steuererstattungsansprüche beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, § 233 a Abs. 2 AO.

  2. Überwiegen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der erstmaligen Steuerfestsetzung die anderen Einkünfte, beträgt die Karenzzeit 21 Monate.

  3. Liegen insgesamt positive Einkünfte vor, überwiegen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft die anderen Einkünfte, wenn sie mehr als 50 v. H. ausmachen.

  4. Sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft negativ, so überwiegen die anderen Einkünfte, sofern sie entweder positiv oder aber in einem geringeren Maße negativ sind.

  5. Das ”wirtschaftliche Gewicht" einer Einkunftsart wird nicht durch absolute Zahlen geprägt, da hohe Gewinne oder Verluste häufig von Zufälligkeiten oder Gestaltungsüberlegungen bestimmt sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
CAAAB-13468

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